AGB
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen dem Bootsverleih KÖLNBOOT GbR (nachstehend einheitlich Vermieterin oder KÖLNBOOT genannt) und den Nutzern des Bootes sowie dem Mieter (nachstehend einheitlich Mieter genannt), falls dieser mit den Nutzern des Bootes nicht identisch ist (z.B. Firma, Verein, Schule). Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 – Vertragsschluss
Der Mieter bietet der Vermieterin mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung den Abschluss eines Mietvertrags verbindlich an (nachstehend Buchung genannt). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von der Vermieterin mündlich oder schriftlich (per Mail, Fax oder postalisch) bestätigt wird (nachstehend Reservierungsbestätigung genannt).
§ 3 – Anforderungen an den Bootsführer
- Das Boot darf nur vom Mieter selbst gelenkt werden, sofern dieser mindestens 18 Jahre alt und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
- Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Er muss, ab einer Motorisierung von 15 PS, im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein. Sofern keine der sich an Bord befindenden Personen diese Anforderungen erfüllt, ist eine Buchung nicht möglich.
§ 4 – Leistung von KÖLNBOOT
- Im Rahmen des Mietverhältnisses stellt KÖLNBOOT die vom Mieter gebuchten Boote gemäß der Reservierungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Die Boote werden inklusive Zubehör, einschließlich Schwimmwesten, zur Verfügung gestellt. KÖLNBOOT ist verpflichtet, die Boote in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Mieter zu übergeben.
- Weitere Leistungen sind von KÖLNBOOT vertraglich nur geschuldet, wenn diese in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind, an
§ 5 – Leistungsänderung
KÖLNBOOT behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für sie (KÖLNBOOT) bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Bootes vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer Schlechterstellung des Mieters führt.
§ 6 – Mietzeit
Die Übergabe der Boote erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Die Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit zur Anlegestelle des Bootsverleihs zurückzugeben, sofern in der Reservierungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist. Der vereinbarte Mietzeitraum ist durch den Mieter einzuhalten. Ein Anspruch des Mieters auf Verlängerung der Mietzeit besteht nicht. Verlängerungen der Mietzeit sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Bei verspäteter Rückgabe ist KÖLNBOOT berechtigt, vom Mieter Ersatz der durch die verspätete Rückgabe entstehenden Aufwendungen und Mehrkosten sowie Schadensersatz (einschließlich Abstandszahlungen an Nachmieter) zu verlangen. Dafür werden je überschrittene halbe Stunde 50,00 € berechnet. Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von KÖLNBOOT zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises oder Mietpreisminderung. Eine Pflicht zum anderweitigen Bootsverleih besteht nicht.
Das reservierte Boot ist, soweit nicht anders vereinbart, bis zum vereinbarten Mietbeginn abzuholen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Abholung, ist der Vermieter berechtigt, den vollen Mietpreis einzufordern, sowie ggf. das Boot anderweitig zu vermieten.
§ 7 – Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der vollständige Mietpreis ist bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, die kürzer als 24 Stunden vor Leistungsbeginn erfolgen, ist die gesamte Miete sofort nach der Reservierungsbestätigung zu zahlen. Die Übergabe des Bootes erfolgt nur nach vollständiger Zahlung. Der Nachweis der erfolgten Zahlung obliegt dem Mieter. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe des Bootes. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist KÖLNBOOT berechtigt, nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb der Fristsetzung keine Zahlung erfolgt. In diesem Falle stehen KÖLNBOOT die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß nachstehendem § 8 zu. Der Mieter haftet KÖLNBOOT für sämtliche durch den Verzug entstandenen Schäden. Eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen, wenn das Boot vorzeitig zurückgegeben wird.
Der Mietpreis versteht sich exklusive der Kraftstoffkosten. Diese werden zu tagesaktuellen Bootstankstellenpreisen und lediglich nach Verbrauch des Kunden zu den oben aufgeführten Preisen hinzugefügt.
§ 8 – Rücktritt und Kündigung
- Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. Der Rücktritt wird mit Eingang der Erklärung bei KÖLNBOOT wirksam. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder für den Fall, dass der Vermieter wegen Zahlungsverzuges des Mieters nach vorstehendem § 7 vom Vertrag zurückgetreten ist, hat KÖLNBOOT Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von Ausfall- und Rücktrittskosten. Diese staffeln sich in der Höhe nach zu folgenden Prozentsätzen der gebuchten Leistungen:
- Bei Rücktritt innerhalb von 13 bis 8 Tagen vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
- Bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises.
- Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter unbenommen, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.
- Dem Vermieter ist es gestattet, Ersatzmieter zu stellen, sofern diese sich den vertraglichen Vereinbarungen gemäß Reservierungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend verpflichten.
- KÖLNBOOT ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in wesentlichen Punkten vertragswidrig ist. Hierzu gehören Missbrauch von Alkohol oder Drogen, Gefährdungen Dritter, unangemessenes Verhalten gegenüber der Natur oder wenn bei Gruppen mit minderjährigen Teilnehmern eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung nicht oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist. Der Anspruch von KÖLNBOOT auf den Mietpreis bleibt unberührt.
- Wasserstände und Witterungsverhältnisse stellen keinen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter dar, es sei denn, dass dauerhafter Starkregen, Unwetter, extremes Hochwasser und Eiswasser objektiv eine Gefährdung für den Mieter begründen würden. Kalte Temperaturen oder Regen begründen eine solche Gefährdungslage nicht. Maßgebend sind die Niederschlagsmessungen und Unwetterwarnungen für das Gebiet Köln, wie sie vom deutschen Wetterdienst im Internet veröffentlicht werden unter www.dwd.de.
§ 9 – Besondere Pflichten des Mieters
- Für die Nutzung der Boote von KÖLNBOOT gilt die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, die zur Einsicht ausliegt.
- Der Mieter hat das Boot pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch die übrigen Nutzer des Bootes (insbesondere Mitinsassen und Gäste des Mieters) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.
- Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Boot nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung zu beladen und das Boot nicht bei Sturm, aufziehendem Gewitter, Nebel, Dunkelheit, Hochwasser und Eis zu nutzen.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Straßen- und Wasserverkehrsrecht, die wasserpolizeilichen Vorschriften, die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen und die Befahrbarkeitsregeln für die Bundeswasserstraßen Binnen einzuhalten.
- Der Mieter und sonstige Nutzer des Bootes müssen schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten für Kinder bis 12 Jahre ist Pflicht.
- Die Nutzung des Bootes in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
- Der Mieter verpflichtet sich, andere Wasserfahrzeuge nicht während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, zu bedrängen oder in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern oder durch Schaukeln das eigene und/oder andere Fahrzeuge zum Kentern oder deren Insassen in Gefahr zu bringen.
- Das Boot ist am Ende der Mietzeit in gereinigtem Zustand an KÖLNBOOT an der Übergabestelle zurückzugeben. Angefallenen Müll hat der Mieter selbst zu entsorgen. Bei ungereinigter Rückgabe des Bootes wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
- Das Boot wird in vollgetanktem Zustand von dem Vermieter an den Mieter übergeben und muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Andernfalls wird das Boot von KÖLNBOOT getankt und die entstandenen Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Für die vom Mieter zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile, sowie andere Mängel ist durch den Mieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die KÖLNBOOT nach billigem Ermessen (315§ BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird.
- Die Gelegezonen (einschließlich Schilfgürtel) und Seerosenflächen dürfen nicht befahren und beangelt werden. Zu Wehren und Fischereigeräten (Reusen) ist ein ausreichender Abstand einzuhalten.
- Die Nutzung des Bootes zu folgenden Zwecken ist untersagt:
- Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Tests
- Zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen
- Zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind
- Zur Weitervermietung
- Zur sonstigen Nutzung die über den vertraglich vorgesehenen Gebrauch hinausgeht, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenem Gebieten
§ 10 – Haftung des Mieters
- Der Mieter hat KÖLNBOOT gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenen Bootes einschließlich der Ausrüstung, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist.
- Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Bootes an KÖLNBOOT ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden des Bootsverleihs, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche von KÖLNBOOT bleiben unberührt.
- Die Haftung des Mieters umfasst die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter, insbesondere anderer Teilnehmer, Behörden und Rettungsstellen.
§ 11 – Haftungsbeschränkung des Bootsverleihs
- Die Benutzung der von KÖLNBOOT zur Verfügung gestellten Boote erfolgt auf eigene Gefahr.
- KÖLNBOOT haftet für die Richtigkeit der Beschreibung der vertraglich vereinbarten Leistungen in der Reservierungsbestätigung.
- KÖLNBOOT haftet nicht für durch den Mieter zu vertretenen Schäden, insbesondere Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Boote durch den Mieter und die Bootsnutzer, Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen und Schäden Dritter, die durch die Nutzung der Boote entstanden sind.
- KÖLNBOOT haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, etc.
- Die Haftung von KÖLNBOOT für der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von KÖLNBOOT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper, Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von KÖLNBOOT. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von KÖLNBOOT, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf und die in § 4 der AGB ausdrücklich genannt sind.
- Im Gebiet des Rheins wird das Baden – am Ufer von Stegen oder vom Boot aus – ausdrücklich nicht empfohlen. Es besteht Lebensgefahr. KÖLNBOOT übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
§ 12 – Mängelanzeige
- Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand des Bootes und der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich bei KÖLNBOOT anzuzeigen.
- Der Mieter ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandenen Schäden – auch wenn diese nicht vom Mieter verschuldet sind – unverzüglich an KÖLNBOOT anzuzeigen.
- Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Mieter schuldhaft, so macht er sich gegenüber KÖLNBOOT schadensersatzpflichtig.
§ 13 – Verhalten bei Unfällen
- Der Mieter hat nach einer Havarie, Grundberührung oder nach einem Brand- oder Entwendungsschaden sofort die Polizei und einen der Gesellschafter (Arian Braband oder Pascal Braband) von KÖLNBOOT zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat die Gesellschafter von KÖLNBOOT selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich telefonisch zu informieren und spätestens bei Rückgabe des Boots einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Anfertigung einer Skizze zu erstatten.
- Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die beteiligten Boote enthalten.
- Besitzt das Boot nach dem Unfall nicht mehr die vollständige Verkehrssicherheit, ist KÖLNBOOT unverzüglich zu informieren.
- Kommt es zu einem Einsatz (Abschleppen), der vom Mieter durch unkorrekte Handhabung verursacht wird, werden die Einsatzkosten in Rechnung gestellt.
§ 14 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.